Equippers Flensburg
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Equippers Flensburg e.V. · Zur Bleiche 44a · 24941 Flensburg · VR 2877 FL
1 Geltungsbereich
- Diese AGB regeln saemtliche Miet-, Liefer- und Serviceleistungen, die Equippers Flensburg e.V. (im Folgenden "Vermieter") gegenueber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB innerhalb Deutschlands erbringt. Eine Vermietung an Verbraucher (§ 13 BGB) oder ins Ausland findet nicht statt.
- Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdruecklich schriftlich zustimmt.
2 Vertragsgegenstand
- Vermietet werden LED-Module, Gestelle, Controller, Kabel, Soundanlagen, Cases und sonstiges Zubehoer (gemeinsam "Mietgegenstaende").
- Alle Mietgegenstaende verbleiben im Eigentum des Vermieters. Jede Weiterveraeusserung oder Untervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
3 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Bestellung schriftlich bestaetigt oder die Mietgegenstaende herausgibt.
- Saemtliche Preisangaben verstehen sich netto, zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4 Mietdauer und Mietpreis
- Mindestmietdauer: 1 Kalendertag | Hoechstmietdauer: 15 Kalendertage.
- Preisstaffel: Tag 1 Faktor 1,0 (Grundmiete), jeder weitere Tag Faktor 0,5. Beispiel: Grundmiete 2.000 € → Faktor 8 bei 15 Tagen → 16.000 € Gesamtmiete.
- Verspaetete Rueckgabe: Fuer jeden angefangenen Tag nach Mietende wird erneut der Faktor 1,0 der Grundmiete berechnet.
5 Uebergabe, Transport und Gefahruebergang
- Regelfall ist Selbstabholung durch den Mieter am Lager des Vermieters in Flensburg. Lieferung und Abholung koennen gegen Kostenerstattung separat vereinbart werden.
- Die Gefahr des zufaelligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Uebergabe an den Mieter (§ 446 BGB).
- Der Mieter hat die Mietgegenstaende bei Uebergabe zu pruefen und erkennbare Maengel unverzueglich anzuzeigen; andernfalls gelten sie als genehmigt.
6 Auf- und Abbau
- Grundsaetzlich fuehrt der Mieter Auf- und Abbau eigenverantwortlich durch und stellt saemtliche Infrastruktur (insbesondere Strom) bereit.
- Auf-/Abbau durch den Vermieter ist gegen Aufpreis moeglich; die Kosten richten sich nach Entfernung und Arbeitsaufwand.
- Der Mieter gewaehrleistet freien Zugang, geeignete Ladezonen, Parkplaetze und – falls erforderlich – Hebetechnik.
7 Pflichten des Mieters
- Sorgfaeltiger Umgang mit den Mietgegenstaenden und Unterlassung eigenmaechtiger Reparaturen.
- Nutzung nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck; keine Veraenderung der Geraete oder Logos.
- Rueckgabe in gereinigtem, voll funktionsfaehigem Zustand, ordentlich verpackt in den bereitgestellten Cases; Kabel gerollt.
8 Versicherung und Haftung
- Der Vermieter unterhaelt eine Elektronikversicherung. Zusaetzlich muss der Mieter eine eigene Elektronik-/Diebstahlversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 € gewaehrleisten.
- Schaeden oder Verluste sind dem Vermieter unverzueglich schriftlich zu melden. Der Mieter erstattet saemtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten unmittelbar nach Rechnungsstellung.
- Der Mieter haftet bei leichter Fahrlaessigkeit nur fuer typische, vorhersehbare Schaeden; weitergehende Anspruechen, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vorliegt.
9 Zahlungsbedingungen
- Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die gesamte Mietsumme sofort nach Rechnungszugang per Banküberweisung faellig.
- Geraet der Mieter in Verzug, kann der Vermieter Verzugszinsen gemaess § 288 II BGB verlangen und kuenftige Leistungen verweigern.
- Aufrechnungs- und Zurueckbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenanspruechen unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind.
10 Stornierung durch den Mieter
| Zeitpunkt vor Mietbeginn | Stornogebuehr (vom Nettomietpreis) |
|---|---|
| bis 1 Monat | 20 % |
| bis 1 Woche | 50 % |
Bereits geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebuehr verrechnet; ein etwaiger Restbetrag wird erstattet.
11 Maengelruege und Gewaehrleistung
- Zeigt sich waehrend der Mietzeit ein Mangel, hat der Mieter den Vermieter unverzueglich zu informieren und ihm Gelegenheit zur Nacherfuellung zu geben.
- Schlaegt die Nacherfuellung fehl, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder – bei erheblichen Maengeln – ausserordentlich kuendigen.
12 Gesamthaftung
Weitergehende Schadensersatzanspruechen des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit oder der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit beruhen. Saemtliche Schadensersatzanspruechen von Dritten sind ausgeschlossen.
13 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Es gilt ausschliesslich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand sowie Erfuellungsort fuer alle Anspruechen ist Flensburg.
14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die unwirksame Regelung gilt als durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.
